Hausratversicherung – auch im Ernstfall gut versichert

Versicherungscheck, Foto: Falko Matte - Fotolia.com Möchte man die Einrichtung der eigenen Wohnung gegen Schäden versichern, so ist der Griff zur Hausratversicherung unumgänglich. Hier kann die gesamte Einrichtung inklusive der Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände gegen festgelegte Schäden versichert werden.

Bei welchen Schäden greift die Hausratsversicherung?

Die klassische Hausratversicherung bietet den Versicherten Schutz gegen Schäden, die durch Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Hagel und Vandalismus entstehen können. Nicht nur die Gegenstände an sich sind bei einer Hausratversicherung versichert, sondern auch die mit den Schäden verbundenen sonstigen Kosten. So sind es beispielsweise auch Aufräumkosten und Hotelkosten, die die Hausratversicherung im Ernstfall trägt.


Neben den Grundvereinbarungen einer Hausratversicherung können auch individuelle Abmachungen getätigt werden, die andere Formen von Schäden zusätzlich abdecken.
Die versicherten Gegenstände werden bei einer Hausratversicherung mit ihrem Neuwert versichert. So ist es Aufgabe des Versicherers, die Kosten zu übernehmen, die bei der Neubeschaffung einer Sache in neuwertigem Zustand entstehen.


Die einzelnen Komponenten der Hausratversicherung sind fest miteinander verbunden. So ist es nicht möglich, sich per Hausratversicherung nur gegen Brandschäden zu versichern. Auch kann nur der komplette Versicherungsvertrag mit all seinen Inhalten gekündigt werden.


Zu den unterschiedlichen Gefahren und Schäden gibt es klar strukturierte Erläuterungen, die erklären, in welchem Fall die Versicherung greift.
Ein Feuer kann also in Form eines Brandes, der sich selbst ausbreitet, eines Blitzschlages, der Kurzschlüsse verursacht oder direkt auf Gegenstände auftrifft oder einer Explosion daherkommen. Auch Implosionen oder auch eventuelle Flugzeugabstürze, die das Eigentum betreffen, können der Kategorie Feuer zugeordnet werden.
Schäden durch Leitungswasser sind entweder durch austretendes Wasser oder auch durch Frostschäden geltendmachbar.


Ein Sturm, der Schäden verursacht hat, die per Hausratversicherung abgegolten werden sollen, muss mindestens eine Wundgeschwindigkeit von 63 km/h aufweisen. Bei Hagelschäden ist nicht vorgegeben, wie groß oder schwer die Hagelkörner sein müssen, um den Schaden bei der Versicherung anmelden zu können. Der Einbruchdiebstahl muss durch die Anwendung falscher Schlüssel oder Werkzeuge erfolgt sein. Für den Raub gilt, dass die hierdurch entstandenen Schäden in Verbindung mit Gewalt oder Gewaltandrohung stehen müssen. Auch versichert ist der Fall, in dem der Beraubte wehrlos, also beispielsweise ohnmächtig ist und ihm Sachen gestohlen werden. Im Falle des Vandalismus müssen die Täter die versicherten Sachen gewaltsam und vorsätzlich beschädigt haben, um den Schaden mit der Hausratversicherung regulieren zu können.

Die Hausratsversicherung zahlt auch für Aufräumungs- und Transportkosten

Auch die versicherten Kosten sind vielschichtig. So zahlt die Hausratversicherung für Aufräumungskosten, Transportkosten, falls Gegenstände kurzfristig aus der Wohnung des Versicherten entfernt werden müssen und auch für die Kosten, die bei einer notwendigen Schlossänderung anfallen. Muss die Wohnung des Versicherten bewacht werden, da sie unbewohnbar und gleichzeitig auch nicht abschließbar ist, so zahlt die Hausratversicherung auch für die hierdurch entstehenden Kosten. Ebenso abgedeckt sind provisorische Maßnahmen, die dem Schutz des Eigentums des Versicherten dienen.


Im Allgemeinen sind die Kosten, für die die Hausratsversicherungen aufkommen nicht verbindlich festgelegt. Viele Versicherungen bieten den Versicherten zusätzliche sinnvolle Möglichkeiten der Kostenübernahme an, die auch im weitesten Sinne noch mit dem Schadensfall verbunden sind. Der Versicherungsnehmer ist zumeist eine Einzelperson. Dennoch ist es selbstverständlich, dass nicht nur das Eigentum dieser Einzelperson durch die Hausratversicherung geschützt ist, sondern auch das Eigentum aller Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohngemeinschaft leben. Weitere wichtige Infos zu anderen Versicherungen, wie z.B. eine private Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.

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